Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr weiter verschärft. Im ganzen Kanton Bern gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4 – grosse Gefahr.
Deshalb gelten im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein generelles Feuerwerksverbot.

Feuerverbot und generelles Feuerwerksverbot
Im Wald und näher als 50 Meter zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Kanton Bern verboten – auch ausserhalb der Feuerverbotszone.
Auch Himmelslaternen sowie Höhen- und 1.-August-Feuer sind verboten.
Die Verbote gelten bis zur Aufhebung durch die Behörden.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das Feuerverbot gilt im gesamten Kanton Bern. Im Wald und innerhalb eines Abstands von 50 Metern zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden. Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen innerhalb dieser Zone.
Ausserhalb der Verbotszone dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt und Funkenwurf sofort gelöscht werden. Bei Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten.
Generelles Feuerwerksverbot
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist im gesamten Kantonsgebiet verboten. Das Verbot gilt ausdrücklich auch ausserhalb des Waldes und der 50-Meter-Verbotszone.
Verboten sind insbesondere:
- Feuerwerkskörper und Raketen,
- Kleinst- und Knallkörper,
- andere pyrotechnische Gegenstände,
- das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie
- das Anzünden von Höhenfeuern und 1.-August-Feuern.
Das Verbot gilt auch über den Nationalfeiertag hinaus und bis zur Aufhebung durch die zuständigen Behörden. Gemäss der kantonalen Medienmitteilung sind Feuerwerke auf Seen möglich.
Weshalb ist besondere Vorsicht nötig?
Schon ein Funke, ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein Grillfeuer oder Feuerwerk kann bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen.
Die Waldbrandgefahrenstufe 4 bedeutet:
Brennende Zündhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen. Die Feuerausbreitungsgeschwindigkeit ist in offenem Gelände hoch, im Wald mittel.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Lage laufend. Die geltenden Massnahmen werden bei einer wesentlichen Veränderung der Gefahrenlage angepasst.
Danke, dass Sie die Verbote einhalten und mithelfen, Brände zu verhindern.
Karte der aktuellen allgemeinen Waldbrandgefahr im Kanton Bern. Lokal kann die Gefahrensituation abweichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Kantons Bern:
