Die Trockenheit der letzten Tage hat die Waldbrandgefahr deutlich erhöht. In weiten Teilen des Kantons Bern gilt deshalb aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4 – grosse Gefahr.
Für unsere Region bedeutet das: Es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im Wald und näher als 50 Meter zum Waldrand darf kein Feuer entfacht werden.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Das Feuerverbot gilt aktuell in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental. Damit ist auch unsere Region betroffen.
Verboten ist das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe. Als Waldesnähe gilt ein Bereich von 50 Metern Abstand zum Waldrand.
Ausserhalb dieser Verbotszonen ist Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht erlaubt. Feuer müssen jederzeit beaufsichtigt werden. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten.
Bitte verzichten Sie auch auf unnötige Risiken: Schon ein Funke, ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein Grillfeuer oder Feuerwerk können bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen.
Die Waldbrandgefahrenstufe 4 bedeutet:
Brennende Zündhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen. Die Feuerausbreitungsgeschwindigkeit ist in offenem Gelände hoch, im Wald mittel.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Lage laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Danke, dass Sie die Vorgaben einhalten und mithelfen, Brände zu verhindern.
Karte der aktuellen allgemeinen Waldbrandgefahr im Kanton Bern. Lokal kann die Gefahrensituation abweichen.
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Kantons Bern:
