Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «erheblich» (Waldbrandgefahrenstufe 3) beurteilt.
Folgende Verhaltenshinweise sind daher zu beachten:
- Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen, idealerweise mit Wasser und Sand/Erde.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
Die Waldbrandgefahrenstufe 3 ist wie folgt definiert:
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"Brennende Zündhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen. Feuerausbreitungsgeschwindigkeit ist in offenem Gelände hoch. Im Wald ist sie mittel."
Beispiele für fest eingerichtete Feuerstellen:

Das Amt für Wald beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei Bedarf angepasst.
Danke, dass Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden halten und für Ihre Mithilfe, Brände zu verhindern!

Karte der aktuellen allgemeinen Waldbrandgefahr im Kanton Bern. Lokal kann diese abweichen.
